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>>>>> Anmeldeformular (pdf) <<<<<<
Teilnahmebedingungen
Ihr Inserat im Festivalfolder - gleich mit Ihrer Anmeldung mitbuchen! -
Der Folder ist ein beliebters Nachschlagewerk, das nicht nur in Print verteilt wird, sondern auch gerne (2006 waren es 3567 Stück.) downgeloaded wird. >>>>> Hier klicken für den Schaltplan. (pdf) <<<<<<
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1) Allgemeines:
Im Standpreis von € 294.- inkludiert sind: mindestens 150 Postkarten, 10 Plakate für Werbezwecke und 20 Messezeitungen, (weitere Anzahl auf Wunsch!!) Eintragung (ohne Logo) auf der Homepage www.festivaldersinne.info und in der Messezeitung im Ausstellerteil (ohne Logo).
Keine Standmöblierung, kein Strom.
Möbel können mitgenommen oder über uns bestellt werden. Stromplätze nur begrenzt vorhanden, bitte rechtzeitig anmelden. Platzwünsche können nur bedingt entgegengenommen werden.
Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Mit Abgabe der Anmeldung werden alle Teilnahmebedingungen vom Aussteller voll anerkannt.
Es gelten die auf dem Anmeldeformular angegebenen Preise. Auskünfte, Absprachen, Ergänzungen oder Änderungen egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen. Die ARGE Festival der Sinne (in Folge Veranstalterin) behält sich das Recht vor, Ort, Beginn und Dauer der Veranstaltung abzuändern ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche gegen die Veranstalter (z.B. Rücktritt, Schadensersatz) ableiten könnte. Die Veranstalterin behält sich außerdem vor, Firmen von der Teilnahme am Festival der Sinne auszuschließen, wenn sie annehmen muss, dass die Angeboten auf gesetzeswidrigen Tätigkeiten basieren (z.B. Scientology, Psychokulte, Wahrsagertum...) oder wenn das Angebot der Philosophie des Festivals der Sinne nicht entspricht.
2) Stornogebühren:
Bei Stornierung der Anmeldung sind folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Summe, ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Summe, jeweils inklusive Steuern und aller Kosten, die bereits entstanden sind. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsgesetz aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Die Fälligkeit der Stornogebühr richtet sich nach der Stornorechnung.
3) Zahlungsbedingungen:
Eine Anzahlung von 50% überweisen Sie bitte nach der Anmeldung (und Erhalt der Rechnung), die restlichen 50% bis zum jeweiligen Datum der gewählten Sonderwerbeformen. Zahlungsfristen sind in Ihrer Rechnung angeführt.
Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass uns die Gutschrift des Betrages spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.
Ein Platz gilt erst dann als sicher gemietet, wenn die Standgebühr inklusive Mwst mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingelangt ist. Sollte eine Zahlung nicht spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum bei uns einlangen, insbesondere ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die Veranstalterin berechtigt, den Platz anderweitig zu vermieten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die anfallenden Kosten, Mahngebühren für erste und zweite Mahnung jeweils € 10.-, sowie Zinsen (1,5% p.m.) zu verrechnen.
In der Folge wird ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt. Zu den Kosten und Aufwendungen der Forderungseinziehung gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes.
Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, der Veranstalterin alle auflaufenden Kosten (Spesen, Gebühren, etc.) voll zu ersetzen, die der Veranstalterin durch die Verfolgung ihrer Ansprüche entstehen. Eingehende Teilzahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die ausständigen Rechnungsbeträge angerechnet.
4) Rücktritt vom Vertrag:
Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt. In diesem Fall schuldet der Aussteller der Veranstalterin eine Pönale in der Höhe der Stornogebühr gemäß Punkt 2. Die Pönale ist unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsgesetz aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Im Falle des Rücktritt, steht es der Veranstalterin frei, ohne weitere Ankündigung über den zugewiesenen Platz frei zu verfügen.
5) Höhere Gewalt:
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe, die von der Veranstalterin weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegenüber der Veranstalterin welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung hat die Veranstalterin den Aussteller unverzüglich zu verständigen.
6) Auf- und Abbau von Ständen:
Der Aufbau von Ausstellerständen kann ab 8 Uhr des Veranstaltungstages beginnen. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Platz ab 11 Uhr aufgebaut und besetzt ist. Der Abbau erfolgt ab 20.00 Uhr und der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand bis 22.00 Uhr abgetragen ist. Kosten, die sich aus einem Überzug dieser Zeiten ergeben, gehen zu Lasten des Ausstellers.
Der Standaufbau darf nicht aus feuergefährlichem Material bestehen.
Aussteller, die ihren Stand vor dem offiziellen Ende abzubauen anfangen, müssen etwaige Kosten (Geschäftsstörung der anderen Aussteller, Störung und Verletzungsgefahr der Besucher) tragen. Außerdem haften sie zur Gänze für die Gesundheit der Menschen, die während des unzeitgemäßen Abtransportes geschädigt werden könnten.
7) Rauchen und offenes Feuer:
In der gesamten Tennishalle herrscht striktes Rauchverbot. Mit offenem Feuer darf nicht hantiert werden. Schäden, die ein Aussteller verursacht und sei es nur aus Unachtsamkeit, gehen zu Lasten des Ausstellers.
8) Haftung und Schadensersatz:
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenständen.
Die Veranstalterin ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Die Veranstalterin übernimmt auch keinerlei Haftung auf die vom Aussteller auf dem Parkplatz des Sportzentrums abgestelltren Fahrzeuge. Der Aussteller haftet seinerseits für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten oder Ausstellungsgegenstände an Personen und Sachen verursacht worden sind. Die Veranstalterin ist klag- und schadlos zu halten. Die Veranstalterin haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung der Veranstaltung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchen Gründen auch immer entstehen. Die Veranstalterin haftet nicht für entgangenen Gewinn.
9) Versicherung:
Die Platzmiete enthält keine Versicherung. Der Aussteller kann aber eine günstige Form der Haftpflichtversicherung zu seinen Lasten durchführen lassen. Auf Wunsch steht dem Aussteller die staatl. geprüfte Vermögensberaterin der Veranstalterin zur Verfügung.
10) Werbemittel:
Damit der Aussteller die Möglichkeit hat, auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen und seine Kunden zur Veranstaltung einladen kann, wird ihm von der Veranstalterin Postkarten, Plakate und Messezeitungen zur Verfügung gestellt. Sollte der Aussteller das Veranstaltungslogo auf seiner Homepage zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung darstellen wollen, so ist die Veranstalterin davon in Kenntnis zu setzen.
11) Filmen und Fotografieren:
Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin während der Veranstaltung fotografieren und filmen kann und die daraus entstandenen Fotos oder Filme für eine Veröffentlichung verwendet. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Dem Aussteller ist es außerhalb seines Standes nicht gestattet, Filme, Fotos, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren oder Bildern anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
12) Datenschutz:
Die Daten der AusstellerInnen werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Die AusstellerInnen sind sich aber bewusst, dass ihre Daten auf der Homepage www.festivaldersinne.info sowie dem Folder von jedermann einzusehen sind.
Der Aussteller erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten - gegen jederzeitigen Widerruf - von den VeranstalterInnen Eva Laspas und Ina Sabaditsch auch zur Zusendung von anderen geschäftlichen Informationen verwendet werden können. Der Aussteller stimmt der Zusendung von elektronischer Post (Infomails) im Rahmen der Messe zu.
13) Salvatorische Klausel: Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein, behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand Wien.
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